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zur Anmeldung

Anmeldung & Reisebedingungen
1. Abschluß des Reisevertrages:
Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der Teilnehmer den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

2. Zahlung des Reisepreises:
Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises pro Person, maximal jedoch Eur 180,- zu leisten, welche auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs.3 BGB erfolgen. Sie wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart. Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, so ist die Rest­zahlung 3 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn
a) die Reise nicht mehr abgesagt werden kann und
b) dem Kunden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651k Abs.3 BGB übergeben wird. Die Reiseunterlagen werden dem Teilnehmer unver­züglich nach Eingang seiner Zahlung beim Reisever­anstalter zugesandt oder ausgehändigt. Es wird darauf hingewiesen, dass ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Aushändi­gung der Reiseunterlagen bzw. Inanspruchnahme der Reiseleistungen besteht.

3. Stornierung:
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen folgende, pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen: Siehe jeweilige Ausschreibung. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind.

4. Haftungsbeschränkung:
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden die nicht Körperchäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,
- soweit der Reiseveranstalter für einen, dem Reise­teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens einesLeistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd­leistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

5. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden, Ausschlußfrist:
Die sich aus § 651d Abs.2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit dem Reise­veranstalter dahingehend konkretisiert, dass der Reise­teilnehmer verpflichtet ist, auftretende Mängel unver­züglich dem vom Reiseveranstalter eingesetzten Fahrten­leiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Ansprüche des Reiseteilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reiseteilnehmer obliegende Rüge unver­schuldet unterbleibt. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen.

Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem Reiseveranstalter erkenn­baren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter bzw. seine Beauftragten eine ihnen vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen ohne Abhilfe zu leisten.

Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseteilnehmer oder seinem Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kün­digung des Reisevertrages durch den Reiseteilnehmer, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach den §§ 651 e Abs.3 und Abs.4 BGB. Die Vorschrift des § 651j BGB bleibt hiervon unberührt.

Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden, nach § 651g Abs.1 reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorge­sehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reise­veranstalter geltend zu machen, wird in bezug auf den mit dem Reiseverantalter abgeschlosseen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:
- Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom Reiseveranstalter erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem Reiseeranstalter geltend zu machen.
- Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter folgender Anschrift erfolgen:
Friedrichsfelder Ski-Club e.V.
Schlettstadterstr. 20
68229 Mannheim.
Die schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
- Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Reiseteilnehmer sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.

6. Sonstiges:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge.











Anmeldung

Friedrichsfelder Ski-Club e.V.

68229 Mannheim | Schlettstadter Str. 20 | Tel.: 0621/ 47 35 02 |


Aufgrund der mir vorliegenden Ausschreibung melde ich mich verbindlich zu der unten angegebenen Freizeit an:
Freizeit *:
Name,Vorname *:  
geb.*:
Str./Nr *:
PLZ/Wohnort*:
Tel.*  
email:
Mitglied *:
ja    nein   
Anfänger: ja   nein              Ski Snowboard
           
Könnerstufe :
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DER ELTERN (bei Teilnehmern unter 18 Jahren):
Ich erkläre hiermit mein Einverständnis zur Teilnahme meines Sohnes/ Tochter an der oben genannten Skifreizeit.
Alle Teilnehmenden der Freizeit halten sich an die Gruppenregeln (siehe Vorbesprechung) und besprechen diese im Vorfeld mit ihren Eltern. Bei wiederholter Nichtbeachtung der Gruppenregeln verpflichten sich die Eltern, ihre Kinder auf eigene Kosten vom Freizeitort abzuholen. Die Teilnahmebedingungen sind mir bekannt und werden vorbehaltlos anerkannt. Ich bestätige, dass mein/e Sohn/Tochter gesund ist und ohne ärztliche Bedenken am Skilauf oder an etwaigen Wanderungen am ausgeschriebenen Ort teilnehmen kann.
* Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese vorbehaltlos an.
(alle Felder mit "*" müssen ausgefüllt bzw. anerkannt werden.)

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